»Das AG hat den Betroffenen "wegen Zuwiderhandlung gegen § 3 III StVO " zu einer Geldbuße von 400,-- DM verurteilt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge lediglich zur Herabsetzung der Geldbuße.
A.
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