OLG Düsseldorf - 21.01.1993 (18 U 185/92) - DRsp Nr. 1994/8826
OLG Düsseldorf, vom 21.01.1993 - Aktenzeichen 18 U 185/92
DRsp Nr. 1994/8826
Weicht ein Kraftfahrer auf den Seitenstreifen aus, so hat er in seiner Fahrweise dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Seitenstreifen nicht zur regelmäßigen Benutzung durch den Fahrzeugverkehr bestimmt ist.