OLG Düsseldorf - 17.01.1994 (5 Ss (OWi) 403/93 - (OWi) 6/94 I) - DRsp Nr. 1994/1875
OLG Düsseldorf, vom 17.01.1994 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 403/93 - (OWi) 6/94 I
DRsp Nr. 1994/1875
Fährt der Betroffene unter Mißachtung des Rotlichts in den Kreuzungsbereich ein, nachdem er zunächst vor der Rotlicht zeigenden Signalanlage angehalten und dann infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit langsam in die Kreuzung eingefahren ist, so rechtfertigen die außergewöhnlichen Umstände der Tat nicht die Verhängung eines Fahrverbots.