OLG Düsseldorf vom 02.09.1985 5 Ss (OWi) 270/85 - 207/85 I
Fundstellen:
NStZ 1986, 109
VD 1985, 284
OLG Düsseldorf - 02.09.1985 (5 Ss (OWi) 270/85 - 207/85 I) - DRsp Nr. 1994/9166
OLG Düsseldorf, vom 02.09.1985 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 270/85 - 207/85 I
DRsp Nr. 1994/9166
Eine Messung durch Nachfahren ist unter Umständen auch dann zu verwerten, wenn die Messung nicht genau nach der vorgeschriebenen Verfahrensweise vorgenommen wird. Es bleibt Aufgabe des Tatrichters, zu entscheiden, ob er angesichts der dann möglichen zusätzlichen Fehlerquellen die Meßergebnisse - gegebenenfalls mit Abschlägen - für ausreichend beweiskräftig ansieht oder nicht.