Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Rotlichtverstöße zu einer Geldbuße von 250,00 DM verurteilt. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft in zulässiger Weise Rechtsbeschwerde eingelegt und diese mit der Verletzung sachlichen Rechts begründet. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
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