OLG Celle - Beschluß vom 28.01.1998
22 Ss 1/98 (OWi)
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 95, 129
VerkMitt 1998, 67

OLG Celle - Beschluß vom 28.01.1998 (22 Ss 1/98 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/1669

OLG Celle, Beschluß vom 28.01.1998 - Aktenzeichen 22 Ss 1/98 (OWi)

DRsp Nr. 1999/1669

In Fällen, in denen die Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft stattgefunden hat, bedarf es zusätzlicher Feststellungen zu deren Erkennbarkeit für die Begründung eines Regelfahrverbots nach §§ 25 Abs. 1 S. 1 StVG, 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BKatV nur, wenn sich der Betroffene dahin einläßt, er habe sowohl das Ortseingangsschild übersehen als auch wegen besonderer Umstände die Ortschaft als solche nicht erkennen können.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 95, 129
VerkMitt 1998, 67