OLG Braunschweig - Urteil vom 15.02.1985 (2 U 264/84) - DRsp Nr. 1994/8223
OLG Braunschweig, Urteil vom 15.02.1985 - Aktenzeichen 2 U 264/84
DRsp Nr. 1994/8223
Der Anspruch auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird durch Verhandlungen zwischen dem Ersatzberechtigten so lange gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert wird. Beschränken sich die Verhandlungen jedoch auf einen abgetrennten Anspruchteil, kann hinsichtlich des anderen Teils eine Hemmung entfallen.