Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg.
Die Klage ist nicht begründet. Auch wenn zugunsten der Klägerin die von ihr behauptete Unfallursache als richtig unterstellt wird, kann sie die Beklagte nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß den §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG, §
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