I.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird abgesehen (§§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO).
II.
Die Berufung der Klägerin hat in dem tenorierten Umfang Erfolg. Die Klägerin kann von der Beklagten wegen der mangelhaften Reparatur der Auspuffkrümmerdichtung an dem von der Klägerin erworbenen ... gemäß § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2.308,89 EUR beanspruchen.
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