I.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat den in erheblichem Umfang straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Betroffenen, der seinen Hauptwohnsitz in der Slowakei und seinen Nebenwohnsitz in den Niederlanden hat, am 7. April 2006 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 300,00 EUR verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
Ferner hat es bestimmt, dass das Fahrverbot mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins wirksam wird, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten ab Rechtskraft des Urteils.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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