LG Verden - Urteil vom 21.02.1992 (5-1/92) - DRsp Nr. 1994/15336
LG Verden, Urteil vom 21.02.1992 - Aktenzeichen 5-1/92
DRsp Nr. 1994/15336
Der Blutalkoholwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern ist in Anbetracht der gestiegenen Verkehrsdichte und der damit verbundenen höheren Leistungsanforderungen auf 1,5 o/oo festzusetzen.