LG Verden - Urteil vom 06.02.1992 (4 O 316/91) - DRsp Nr. 1995/4014
LG Verden, Urteil vom 06.02.1992 - Aktenzeichen 4 O 316/91
DRsp Nr. 1995/4014
Bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Hasen muß, der Versicherungsnehmer, auch im Sinne des VR, einen Zusammenstoß mit dem Tier hinnehmen. Hierdurch wird die Gefahr, ins Schleudern zu geraten, auch bei schneeglatter Straße nicht begründet.