LG Stuttgart - Urteil vom 26.01.1996 (38 Ns 1210/95) - DRsp Nr. 1996/30659
LG Stuttgart, Urteil vom 26.01.1996 - Aktenzeichen 38 Ns 1210/95
DRsp Nr. 1996/30659
Wird im Wege nachträglicher Gesamtstrafenbildung erneut ein Fahrverbot ausgesprochen, so darf dieses zusammen mit einem bereits verhängten und vollstreckten Fahrverbot drei Monate nicht überschreiten.