LG Saarbrücken - Beschluß vom 18.01.1996 (3 Qs 14/96) - DRsp Nr. 1996/29900
LG Saarbrücken, Beschluß vom 18.01.1996 - Aktenzeichen 3 Qs 14/96
DRsp Nr. 1996/29900
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist unopportun, wenn wenn im Strafbefehl ein Fahrverbot für ausreichend erachtet wurde und seither bei unveränderter Tatsachen- und Rechtslage 5 Monate vergangen sind.