LG Potsdam - 11.06.1996 (10 O 586/95) - DRsp Nr. 1998/1500
LG Potsdam, vom 11.06.1996 - Aktenzeichen 10 O 586/95
DRsp Nr. 1998/1500
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind dann Familienangehörige i. S. d. § 67VVG, wenn sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls mit einem gemeinsamen Kind zusammengelebt haben, für dessen Unterhalt und Erziehung sie gemeinsam aufkommen.