LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 07.12.1992 (2 O 5424/92) - DRsp Nr. 1995/3749
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.12.1992 - Aktenzeichen 2 O 5424/92
DRsp Nr. 1995/3749
1. Der Betreiber eines Baumarkts muß nicht damit rechnen, daß erwachsene Besucher seines Kundenparkplatzes einen diesen eingrenzenden, etwa 3 m breiten Grünstreifen so unachtsam betreten, daß sie in einen fast 2 m vom Parkplatz entfernten Zierteich stürzen. 2. In Betracht kommt allenfalls eine Verkehrssicherungspflicht in bezug auf kleinere Kinder, etwa durch ein niedrige Barriere oder Hinweistafeln, um die Aufmerksamkeit der Eltern zu erhöhen. 3. Bei einem groben Mitverschulden des Verletzten tritt eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung zurück.