LG Köln - 13.01.1993 (16 O 523/91) - DRsp Nr. 1995/3863
LG Köln, vom 13.01.1993 - Aktenzeichen 16 O 523/91
DRsp Nr. 1995/3863
Bei Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Händler ist die Angabe im Vertrag "2 Jahre TÜV auf Kosten des Verkäufers" als Zusicherung des Verkäufers auszulegen, daß das Fahrzeug bei Übergabe dem für die Hauptuntersuchung gem. § 29StVZO erforderlichen verkehrssicheren Zustand entspricht und die Hauptuntersuchung durchgeführt ist. Die Tatsache, daß der Händler lediglich eine kleine Wartungshalle besitzt, steht der Annahme einer Zusicherung nicht entgegen.