LG Köln - 10.02.1994 (19 S 394/92) - DRsp Nr. 1995/9628
LG Köln, vom 10.02.1994 - Aktenzeichen 19 S 394/92
DRsp Nr. 1995/9628
1. Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen, können innerhalb der 130 %-Grenze nur nach durchgeführter Reparatur verlangt werden; eine billige Notreparatur reicht nicht aus.2. Höhere Restwerte können erzielt und müssen angerechnet werden, wenn für einen Aufkäufer, der mit gebrauchten Ersatzteilen reparieren will, der Kauf der Restwerte lohnend ist.