LG Kassel - 04.06.1993 (10 S 213/93) - DRsp Nr. 1995/4066
LG Kassel, vom 04.06.1993 - Aktenzeichen 10 S 213/93
DRsp Nr. 1995/4066
Die Behauptung des Versicherungsnehmers, wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht gewußt zu haben, daß überhaupt ein entsprechender Versicherungsvertrag bestand, ist für sich allein nicht geeignet, den Vorwurf grob fahrlässiger Nichtanzeige des Versicherungsfalls auszuräumen.