LG Hildesheim - Urteil vom 10.02.1993
7 S 314/92
Normen:
BGB § 779 ; LFZG § 4 ;
Fundstellen:
ZfS 1993, 187

LG Hildesheim - Urteil vom 10.02.1993 (7 S 314/92) - DRsp Nr. 1994/14776

LG Hildesheim, Urteil vom 10.02.1993 - Aktenzeichen 7 S 314/92

DRsp Nr. 1994/14776

Haben Schädiger und Geschädigter vor Abschluß eines Abfindungsvergleiches lediglich über Sachschaden, Schmerzensgeld und die Abgeltung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit verhandelt, erfaßt ein Abfindungsvergleich, in dem der Geschädigte sich "wegen aller bisherigen und künftigen Ansprüche aus dem Schadenereignis ... für endgültig abgefunden" erklärt, nicht Lohnfortzahlungsansprüche.

Normenkette:

BGB § 779 ; LFZG § 4 ;
Fundstellen
ZfS 1993, 187