LG Hildesheim - Urteil vom 01.04.1993 (4 O 599/92) - DRsp Nr. 1994/14774
LG Hildesheim, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 4 O 599/92
DRsp Nr. 1994/14774
Ragt in einer von einer Stadt angelegten Grünanlage ein früher der Befestigung einer Schachtanlage dienendes 3 cm langes durch Gras überwachsenes und deshalb nicht ohne weiteres erkennbares Eisenteil hervor und kommt hierdurch eine die Grünfläche benutzende Person zu Schaden, liegt eine zum Schadenersatz verpflichtende Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.