LG Hannover - 16.01.1996 (18 O 202/95) - DRsp Nr. 1998/1482
LG Hannover, vom 16.01.1996 - Aktenzeichen 18 O 202/95
DRsp Nr. 1998/1482
Es genügt den Anforderungen des § 12 Abs. 3VVG wenn der Versicherer in seiner schriftlichen Ablehnung darauf hinweist, daß der Anspruch auf die Leistung "im Wege der Klage" gerichtlich geltend gemacht werden muß.