LG Hamburg - Urteil vom 20.01.1993 (304 O 349/92) - DRsp Nr. 1994/14652
LG Hamburg, Urteil vom 20.01.1993 - Aktenzeichen 304 O 349/92
DRsp Nr. 1994/14652
Wird ein Pkw vor der Vollziehung der Wandelung durch einen von dem Käufer verschuldeten Mangel wesentlich verschlechtert, ist die Wandelung gem. § 351BGB ausgeschlossen. Der Käufer hat sein fehlendes Verschulden an dem Eintritt der Verschlechterung darzulegen und zu beweisen.