LG Dortmund vom 29.01.1996
1 O 216/95
Normen:
AKB § 12 ; ZPO §§ 141, 286, 448 ;
Fundstellen:
SP 1996, 218

LG Dortmund - 29.01.1996 (1 O 216/95) - DRsp Nr. 1996/29868

LG Dortmund, vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 1 O 216/95

DRsp Nr. 1996/29868

1. Den Angaben des Versicherungsnehmers kann auch dann geglaubt werden, wenn die anfänglich vorhandenen Auffälligkeiten (hier zum Vorschaden und zu Schlüsselkopien) aufgeklärt wurden. 2. Die persönliche Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers ist eingeschränkt, wenn er unrichtige Angaben gemacht hat und sein Prozeßvortrag insoweit nicht frei von Widersprüchen ist.

Normenkette:

AKB § 12 ; ZPO §§ 141, 286, 448 ;
Fundstellen
SP 1996, 218