LG Aachen - Urteil vom 17.05.1996 (4 O 453/94) - DRsp Nr. 1997/1764
LG Aachen, Urteil vom 17.05.1996 - Aktenzeichen 4 O 453/94
DRsp Nr. 1997/1764
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beim Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume kann sich die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde beim Vorliegen von Verdachtsmomenten dafür, daß Äste morsch sind, nicht mit einer sorgfältigen äußeren Gesundheits- und Zustandsprüfung (Sichtkontrolle) begnügen; vielmehr kann eine Endoskopie des Bauminneren erforderlich sein.