I.
Die Antragstellerin wurde bei einem Verkehrsunfall vom 26.08.2005 verletzt. Sie beabsichtigt die Antragsgegner - die Antragsgegnerin zu 1) als Fahrerin des am Verkehrsunfall beteiligten PKW, die Antragsgegnerin zu 2) als Haftpflichtversicherer - auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Mit der von ihr angestrebten Klage will sie Ersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie die Feststellung der Ersatzpflicht der Antragsgegner für künftige Schäden erreichen. Sie hält die Antragsgegner für in vollem Umfang einstandspflichtig. Die Erhebung der Klage hat sie von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht.
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