Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 100 EUR verurteilt; ferner hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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