Die Berufung des Klägers, mit der er sein erstinstanzliches Klagebegehren weiterverfolgt, hat keinen Erfolg.
Es kann dahinstehen, ob der Kläger mit dem im Senatstermin überreichten Fax des E vom 28.08.06 seine Aktivlegitimation -auch rechtzeitig- nachgewiesen hat.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|