Vgl. hierzu den Beitrag von Rechtsanwalt Gerhard Roeder, Ludwigshafen/Rhein, Die Gewährleistungsansprüche des Käufers eines fabrikneuen Kfz nach den Neuwagenverkaufsbedingungen, insbesondere beim sogenannten »Montagsauto«. Entsprechende Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf: nachstehend unter DRsp I (130) 392 d.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|