OLG Düsseldorf - Beschluß vom 25.01.1996
5 Ss (OWi) 2/96
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ; BKatV § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)293b
VerkMitt 1996, 83

Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.01.1996 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 2/96

DRsp Nr. 1997/1637

Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

Ist gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die er mit dem PKW begangen hat, ein Regelfahrverbot anzuordnen, so ist es gerechtfertigt, das Führen von LKW von dem Fahrverbot auszunehmen, wenn der Betroffene als selbständiger Kraftfahrer seinen LKW, für dessen Anschaffung er noch erhebliche Verbindlichkeiten abzutragen hat, ständig selbst fährt und damit seinen Lebensunterhalt verdient.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ; BKatV § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Hinweise:

S.a. BGHSt 38, 125; OLG Düsseldorf VRS 89, 466 m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; OLG Düsseldorf DAR 1984, 122; BayObLG NZV 1991, 161; Jagusch/Hentschel Rdn 11 zu § 25 StVG m.w.N..

Fundstellen
DRsp II(294)293b
VerkMitt 1996, 83