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Rechtsprechung
1994
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Urteil vom 07.03.1994
6 U 178/93
Normen:
StVG
§§
7
8a ;
Fundstellen:
DRsp II(294)277a
MDR 1995, 154
OLGReport-Hamm 1994, 197
SP 1995, 8
r+s 1994, 377
Halterhaftung bei Verletzung eines Dritten infolge Startversuchs bei einem Krad
OLG Hamm,
Urteil
vom 07.03.1994
- Aktenzeichen 6 U 178/93
DRsp Nr. 1995/3912
Halterhaftung bei Verletzung eines Dritten infolge Startversuchs bei einem Krad
Wird jemand bei dem Versuch, ein fremdes Krad für eine Probefahrt zu starten, verletzt, ist die Halterhaftung gem. §
8 a
StVG
ausgeschlossen.
Normenkette:
StVG
§§
7
8a ;
Hinweise:
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