AG Homburg-Saar, Urteil vom 02.05.2006 - Aktenzeichen 16 C 65/06
DRsp Nr. 2008/11109
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Das vorfahrtberechtigte Fahrzeug trifft die volle Haftung, wenn es im Kreuzungsbereich geradeaus weitergefahren ist, obwohl der rechte Fahrtrichtungsanzeiger betätigt war und die Geschwindigkeit herabgesetzt wurde.