Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers mit einem Kolonnenüberholer
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen 51 C 1003/06
DRsp Nr. 2008/11085
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers mit einem Kolonnenüberholer
Kollidiert ein durch eine Lücke in einer auf der rechten Fahrspur einer Straße befindlichen Kolonne auf die linke Fahrspur auffahrendes Fahrzeug mit einem auf der linken Fahrspur herannahenden, so trägt das einbiegende Fahrzeug die volle Haftung.