Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines am Rand abgestellten Fahrzeugs
OLG München, Urteil vom 24.11.2006 - Aktenzeichen 10 U 4845/06
DRsp Nr. 2008/11032
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines am Rand abgestellten Fahrzeugs
Hält der Fahrer eines im fließenden Verkehr an rechts am Straßenrand abgestellten Fahrzeugen einen seitlichen Abstand von nicht mehr als 40-50 cm ein, so trifft dessen Fahrer eine mindestens 25%ige Mithaftung, wenn es zu einer Kollision mit der leicht geöffneten Tür des abgestellten Fahrzeugs kommt.