Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 26. September 2013 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.918,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.836,72 € vom 5.2.2011 bis zum 7.4.2011 sowie aus 5.918,36 € seit dem 8.4.2011, sowie vorgerichtliche Kosten von 546,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.8.2011 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 5.918,36 € festgesetzt.
I.
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