Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2014, Az. 2-21 O 256/13, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am ... Dezember 2011 auf der Kreuzung ...umgehung L .../X-Straße in Stadt1 ereignet hat.
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