Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
OLG Bamberg, Urteil vom 07.05.1985 - Aktenzeichen 5 U 224/84
DRsp Nr. 1994/8172
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Einen Linksabbieger trifft auch dann die zweite Rückschaupflicht, wenn das Überholen verboten ist. Kommt es zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des überholten Fahrzeugs angemessen.