Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufungen gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 10.12.2013 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, der am .... 1.2013 gegen 11 Uhr in Stadt1, ..., stattgefunden hat.
Wegen des streitigen und unstreitigen Parteivortrags in erster Instanz wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 522 Abs. 2 S. 4 ZPO).
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|