Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Autobahn an einer Behelfsausfahrt verlassenden Schneeräumfahrzeugs mit einem auf der Standspur fahrenden LKW
OLG München, Urteil vom 01.12.2006 - Aktenzeichen 10 U 4707/06
DRsp Nr. 2008/11031
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Autobahn an einer Behelfsausfahrt verlassenden Schneeräumfahrzeugs mit einem auf der Standspur fahrenden LKW
Den Halter eines Schneeräumfahrzeugs trifft die alleinige Haftung, wenn es beim Verlassen der Autobahn über eine Behelfsausfahrt zu einer Kollision mit einem auf der Standspur fahrenden LKW kommt.