Die Klägerin und die Beklagte zu 2) begehren im Wege von Klage und Widerklage wechselseitig Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls zwischen ihren Fahrzeugen am 29.10.2004, gegen 19.50 Uhr, in R. auf der S.-Straße/Einmündung W.-Straße.
An diesem Verkehrsunfall waren die Klägerin als Eigentümerin und Halterin des bei der Drittwiderbeklagten zu 2) versicherten Pkw Marke V mit dem amtlichen Kennzeichen ..., dessen Fahrer der Drittwiderbeklagte zu 1) war, und die Beklagte zu 2) als Eigentümerin und Halterin des vom Beklagten zu 1) gesteuerten und bei der Beklagten zu 3) versicherten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ... beteiligt.
Unmittelbar vor der Kollision befuhr der Drittwiderbeklagte zu 1) die S.-Straße in R. in Fahrtrichtung S. und der Beklagte zu 1) dieselbe Straße in entgegengesetzter Richtung. Im Bereich der Kreuzung W.-Straße/S.-Straße bog der Beklagte zu 1) nach links in Richtung W.-Straße ab und kollidierte auf der S.-Straße mit dem entgegenkommenden Fahrzeug der Klägerin auf dessen Fahrbahnseite.
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