Haftungsverteilung bei Einfahren von einem Parkplatz auf die Straße unter Missachtung des fließenden Verkehrs
LG Berlin, Urteil vom 22.05.2006 - Aktenzeichen 59 S 7/06
DRsp Nr. 2008/11040
Haftungsverteilung bei Einfahren von einem Parkplatz auf die Straße unter Missachtung des fließenden Verkehrs
Fährt ein Fahrzeug unter Missachtung des fließenden Verkehrs von einem Parkplatz auf die Straße und veranlasst es hierbei ein Fahrzeug im fließenden Verkehr zu einer Vollbremsung, so haftet es mit 50% für den Schaden, der diesem dadurch entsteht, dass ein weiteres Fahrzeug, das unter Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes hinter diesem fuhr, auf dieses auffährt.