Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
OLG München, Urteil vom 01.12.2006 - Aktenzeichen 10 U 4638/06
DRsp Nr. 2008/11030
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem trotz Überholverbot und erkennbarer Linksabbiegerabsicht des Vorausfahrenden mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden LKW, so ist eine Haftungsverteilung von 80 % : 20 % zu Gunsten des abbiegenden Fahrzeugs gerechtfertigt.