Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1.8.2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.910,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.804,30 € seit dem 28.2.2011 und aus 106,50 € seit dem 28.1.2014 abzüglich am 17.2.2014 gezahlter 9.912,60 €, hiervon 9.806,10 € auf den Betrag von 10.804,30 € und 106,50 € auf den Betrag von 106,50 €, zu zahlen.
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