OLG München - Urteil vom 21.01.2005
10 U 5291/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 § 10 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 287

Gesteigerte Sorgfaltspflicht, die § 9 Abs. 5 StVO

OLG München, Urteil vom 21.01.2005 - Aktenzeichen 10 U 5291/04

DRsp Nr. 2008/11028

Gesteigerte Sorgfaltspflicht, die § 9 Abs. 5 StVO

Die gesteigerte Sorgfaltspflicht, die § 9 Abs. 5 StVO dem nach links in ein Grundstück Abbiegenden auferlegt, ist auch gegenüber einem vom Fahrbahnrand Anfahrenden zu beachten. Das fehlerhafte Verhalten des Anfahrenden ist erst bei der Haftungsverteilung gemäß § 17 Abs. 2 StVG zu berücksichtigen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 § 10 ;
Fundstellen
DAR 2005, 287