Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalles anhand der Werthaltigkeit der Beweisanzeichen
KG, Beschluss vom 25.10.2006 - Aktenzeichen 12 U 74/06
DRsp Nr. 2007/10431
Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalles anhand der Werthaltigkeit der Beweisanzeichen
Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen manipulierten Unfall:- Für die erforderliche Überzeugungsbildung über die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls kommt es nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Erscheinungsform immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen; entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen.- Es ist ohne Bedeutung, wenn sich für einzelne Indizien - für sich betrachtet - eine plausible Erklärung finden lässt oder die Umstände jeweils für sich allein nicht den Schluss auf ein gestelltes Ereignis nahe legen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.