OLG Dresden - Beschluss vom 14.03.2005
8 U 24/05
Normen:
VerbrKrG § 9 Abs. 3 ; BGB § 278 ;
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 1697/04

Fehlerhafte Finanzierungsabwicklung eines Gebrauchtwagens auch zu Lasten der Darlehensgeberin

OLG Dresden, Beschluss vom 14.03.2005 - Aktenzeichen 8 U 24/05

DRsp Nr. 2005/19456

Fehlerhafte Finanzierungsabwicklung eines Gebrauchtwagens auch zu Lasten der Darlehensgeberin

»Macht der Inhaber des Autohauses im Zusammenhang mit der Finanzierung des Gebrauchtwagenkaufs fehlerhafte Angaben, muss sich die Darlehensgeberin, die sich seiner Hilfe bedient, dies zurechnen lassen.«

Normenkette:

VerbrKrG § 9 Abs. 3 ; BGB § 278 ;

Entscheidungsgründe:

I.