Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. August 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 % zu tragen.
Die Kosten der in der Berufungsinstanz durchgeführten Beweisaufnahme werden der Klägerin auferlegt.
Die übrigen Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 9 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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