I.
Der Kläger verlangt von dem beklagten Versicherungsverein Leistung aus einer Fahrzeugvollversicherung.
Er war Halter und Eigentümer eines PKW Marke Audi 80 Cabrio, der bei dem Beklagten vollkaskoversichert war, wobei eine Selbstbeteiligung des Klägers je Schadensfall von 332 EUR vereinbart wurde.
Der Kläger hatte an dem Fahrzeug folgende Veränderungen vorgenommen bzw. vornehmen lassen:
- Veränderung der Bereifung (215/45 ZR 17 auf Felgen real 7,5 J 17 H 2 ET 35)
- Spurverbreiterung durch Distanzringe von 10 mm Dicke an der Vorderachse und 15 mm Dicke an der Hinterachse
- Leistungssteigerung durch öttinger-Bausatz von 66 kW- auf 81 kW-Motorleistung
- Tieferlegung des Fahrwerks.
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