Auf die Ausführungen in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Juni 2006, denen der Senat beitritt, wird Bezug genommen.
Zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft ihren Antrag auf Verwerfung der Rechtsbeschwerde u.a. wie folgt begründet:
"Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gebotene Überprüfung des Urteils deckt Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen nicht auf.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|