I.
Das Amtsgericht Essen hat durch Urteil vom 07.09.2005 gegen den Betroffenen wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG i.V.m. §§ 3 Abs. 3 Ziffer 1, 49 Abs. 1 Ziffer 3 StVO) eine Geldbuße von 200,- EUR verhängt.
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